Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 19.08.1993

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   OVG Rheinland-Pfalz, 05.08.1993 - 1 A 11759/92   

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https://dejure.org/1993,15311
OVG Rheinland-Pfalz, 05.08.1993 - 1 A 11759/92 (https://dejure.org/1993,15311)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.08.1993 - 1 A 11759/92 (https://dejure.org/1993,15311)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. August 1993 - 1 A 11759/92 (https://dejure.org/1993,15311)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 09.06.1978 - 4 C 54.75

    Nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans; Einfacher und

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.08.1993 - 1 A 11759/92
    Daß die Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 1 des Maßnahmegesetzes zum Baugesetzbuch (BauGB-MaßnG) vom 17. Mai 1990 (BGBl. I S. 926) nicht gegeben sind, ergibt sich bereits daraus, daß auch dann, wenn das Vorliegen von Gründen des Wohls der Allgemeinheit im Sinne von § 31 Abs. 2 BauGB zu bejahen wäre, gleichwohl als weitere Voraussetzung das Vorliegen eines atypischen Sonderfalls in bodenrechtlichem Sinne zu fordern ist (vgl. u.a. BVerwGE 56, 71), der hier aber aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht bejaht werden kann.
  • VGH Hessen, 26.07.1984 - 4 TG 1669/84

    Bauplanungsrecht: Änderung des Begriffs "Vollgeschoß" im Landesrecht,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.08.1993 - 1 A 11759/92
    Teilweise wird in der Literatur und Rechtsprechung im Hinblick auf eine Harmonisierung zwischen Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht eine dynamische Verweisung bevorzugt (vgl. HessVGH, Beschluß vom 26. Juli 1984, BRS 42 Nr. 113; Gädtke/Böckenförde/Temme, LBauO Nordrhein-Westfalen, 8. Aufl., § 2 Rdnrn. 64 und 65; Fickert/Fieseler, BauNVO, 6. Aufl., § 20 Rdnr. 3; Uechtritz in BauR 1986, 172).
  • VG Trier, 29.09.2005 - 5 L 951/05

    Rechtmäßigkeit einer Baueinstellungsverfügung wegen Nichteinhaltung der

    Diese Bestimmungen der Landesbauordnung sind vorliegend einschlägig, denn bei den Verweisen in den jeweiligen Baunutzungsverordnungen zur Definition des planungsrechtlichen Vollgeschossbegriffes auf die landesrechtlichen Vorschriften handelt es sich nicht um eine dynamische, sondern um eine statische Verweisung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. August 1993 - 1 A 11759/92.OVG -).
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 19.08.1993 - 1 A 11759/92   

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https://dejure.org/1993,44439
OVG Rheinland-Pfalz, 19.08.1993 - 1 A 11759/92 (https://dejure.org/1993,44439)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.08.1993 - 1 A 11759/92 (https://dejure.org/1993,44439)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. August 1993 - 1 A 11759/92 (https://dejure.org/1993,44439)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2020 - 8 B 11336/20

    Baurechtlicher Nachbarschutz; Verstoß gegen die zulässige Zahl der Vollgeschosse

    Die Verweisung in § 20 Abs. 1 BauNVO (zuvor § 18 BauNVO 1968) auf den landesrechtlichen Vollgeschossbegriff ist als "statische Verweisung" zu verstehen (im Anschluss an OVG RP, Urteil vom 19. August 1993 - 1 A 11759/92.OVG -, ESOVGRP).

    Lassen sich der Begründung des Bebauungsplans oder den Planaufstellungsunterlagen keine Anhaltspunkte dafür entnehmen, dass die Gemeinde ihre Festsetzung auch für einen später geänderten Vollgeschossbegriff öffnen wollte - wie hier -, ist die Festsetzung in Übereinstimmung mit dem zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Vollgeschossbegriff auszulegen (vgl. OVG RP, Urteil vom 19. August 1993 - 1 A 11759/92.OVG -, ESOVGRP, Leitsatz; ebenso: VGH BW, Urteil vom 15. Februar 1984 - 3 S 1279/83-, BRS 42 Nr. 114; Beschluss vom 27. Januar 1999 - 8 S 19.99 -, NVwZ-RR 1999, 558 - Leitsatz - OVG Saarland, Beschluss vom 28. Juli 1986 - 2 R 191/86 -, AS 21, 6 - Leitsatz - OVG NRW, Beschluss vom 3. Mai 2018 - 10 A 2937/15 -, juris, Rn. 24 ff.; Grigoleit/Otto, BauNVO, 7. Aufl. § 20, Rn. 60; a.A.: HessVGH, Beschluss vom 26. Juli 1984 - 4 TG 1669/84 -, BRS 42 Nr. 113; König/Petz, in: König/Roeser/Stock, BauNVO, 4. Aufl. 2019, § 20, Rn. 7; Jeromin, LBauO, 4. Aufl. 2016, § 2, Rn. 65 und 69; allgemein zum statischen Verhältnis von Bebauungsplan und BauNVO: BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1992 - 4 C 43.87 -, BVerwGE 90, 57 und juris, Rn. 34; OVG RP, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 8 A 11049/18-, BauR 2019, 628 und juris - Verweisung auf § 3 BauNVO 1977-).

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